Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anmeldung

Die Anmeldung zum Workshop von Light Lens Love erfolgt per Kontaktformular auf der Website.


2. Gebühr

Für die Teilnahme an unseren Workshops bei Light Lens Love bieten wir drei verschiedene Pakete mit unterschiedlichen Leistungen an. Die Teilnahmegebühr für jedes Paket ist inklusive 19% Mehrwertsteuer. Die genauen Leistungen und Preise für jedes Paket finden Sie auf unserer Website.

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung von 50% innerhalb von 14 Tagen zu tätigen, um Ihren Platz zu sichern. Die restlichen 50% der Teilnahmegebühr müssen bis spätestens 1 Woche vor Beginn des Workshops entrichtet werden. Bitte beachten Sie, dass die Flugkosten nicht in den Gebühren enthalten sind und von den Teilnehmern selbst zu tragen sind.

Das Recht auf Teilnahme besteht nur bei vollständiger Bezahlung der Gebühr bis zum genannten Termin. Die Gebühr gilt jeweils für die Dauer des gebuchten Kurses/Workshops.


3. Stornierung

Bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor Workshop-Beginn beträgt die Ausfallgebühr 50 % des Gesamtbetrags, danach können keine Kosten erstattet werden. Stornierungen müssen schriftlich an Light Lens Love erfolgen.


4. Unterbringung

Je nach gebuchtem Paket erfolgt die Unterbringung in verschiedenen Kategorien. Bitte beachten Sie die detaillierte Beschreibung jeder Kategorie auf unserer Website.


5. Nutzungsrecht

Der Workshop-Teilnehmer darf alle während des Workshops entstandenen Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung (Portfolio, Blog, Homepage) sowie in sozialen Medien wie Facebook und Instagram ausschließlich mit ausdrücklichen Verlinkungen aller im Workshop beteiligten Dienstleister verwenden.


6. Haftung

Eine Haftung für Unfälle während des Workshops von Light Lens Love sowie für die An- und Abreise ist ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Versicherung verantwortlich.


7. Programmänderungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm des Workshops aus organisatorischen Gründen zu ändern. In diesem Fall wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.


8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommt.


9. Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl für den Workshop von Light Lens Love ist begrenzt. Die Platzvergabe erfolgt nach dem Prinzip „First come, first served“. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Workshop bei unzureichender Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verschieben.


10. Workshop-Inhalte

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Inhalt des Workshops, die Shooting-Locations und die zeitliche Planung je nach den Bedürfnissen der Teilnehmer und den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.


11. Urheberrecht

Alle im Rahmen des Workshops erstellten Werke unterliegen dem Urheberrecht des jeweiligen Fotografen. Eine unerlaubte Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Werke ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


12. Verantwortlichkeit des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist für die ordnungsgemäße Behandlung des zur Verfügung gestellten Equipments sowie für sein persönliches Verhalten während des Workshops verantwortlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei unangemessenem Verhalten vom Workshop auszuschließen.


13. Änderungen der AGB

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Die geänderten AGB treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters in Kraft.


14. Gerichtsstand:

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Light Love Lens ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Veranstalters zuständig.


15. Dienstleistervereinbarungen

Die Dienstleister, die ihre Leistungen für den Workshop zur Verfügung stellen, stimmen zu, ihre Dienstleistungen gemäß den vereinbarten Bedingungen und Standards anzubieten.


16. Nutzung der Dienstleistungen

Die Dienstleister gewähren dem Workshop-Teilnehmer das Recht, die von ihnen erbrachten Dienstleistungen ausschließlich für die Eigenwerbung des Teilnehmers zu nutzen.


17. Qualitätsstandards

Die Dienstleister verpflichten sich, ihre Dienstleistungen auf einem hohen Qualitätsstandard anzubieten und sicherzustellen, dass die bereitgestellten Leistungen den Erwartungen der Workshop-Teilnehmer entsprechen.


18. Zusammenarbeit

Die Dienstleister arbeiten eng mit dem Veranstalter zusammen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Workshop-Teilnehmer erfüllt werden und ein reibungsloser Ablauf des Workshops gewährleistet ist.


19. Vertraulichkeit

Die Dienstleister verpflichten sich, alle Informationen über den Workshop und die Workshop-Teilnehmer vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben.


20. Bereitstellung der Fotos durch die Fotografen

Die Fotografen, die an dem Workshop teilnehmen, verpflichten sich, alle während des Workshops erstellten Fotos den Dienstleistern vor Ort sowie dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Diese Fotos können von den Dienstleistern für ihre eigene Werbung sowie für die gemeinsame Vermarktung des Workshops verwendet werden. Die Fotografen gewähren den Dienstleistern und dem Veranstalter das nicht-exklusive Recht zur Nutzung der Fotos zu diesem Zweck.

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